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   VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98   

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VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98 (https://dejure.org/1999,3334)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.06.1999 - VerfGH 48/98 (https://dejure.org/1999,3334)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 (https://dejure.org/1999,3334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen eines gerichtlichen Hinweises auf das Erfordernis eines besonderen Sachvortrages; Gerichtliche Nachweispflicht bezüglich der Vornahme eines gerichtlichen Hinweises

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis der Gewährung des rechtlichen Gehörs bei Überraschungsentscheidung; Wirtschaftsstrafgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 69 (Ls.)
  • NZM 1999, 897
  • JR 2001, 188
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) gewährleistet jedem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten grundsätzlich das Recht, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht nur zur zu dem ihr zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Mußte ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter in der Situation der Beschwerdeführer schon hiernach ohne entsprechenden Hinweis nicht damit rechnen, daß dieselbe Kammer des Landgerichts unter demselben Vorsitzenden seine Entscheidung im Folgeprozeß ebenfalls für den Zeitraum bis September 1994 auf den im gesamten Verfahren bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt des § 814 BGB stützen würde, so gilt dies erst recht, wenn man berücksichtigt, daß § 814 BGB nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zur Anwendung kommt, wenn der Leistende im Zeitpunkt der Leistung nicht nur die Tatumstände kannte, aus denen sich ergibt, daß er nicht verpflichtet ist, sondern auch wußte, daß er nach der Rechtslage nichts schuldete, wenn er sich also nicht in einem Rechtsirrtum befand (vgl. BGHZ 113, 62 .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Außerdem brauchte ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter in der Situation der Beschwerdeführer ohne entsprechenden Hinweis nicht damit zu rechnen, daß das im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegte und im Berufungsverfahren in Bezug genommene Schreiben vom 23. September 1994, mit dem die Beschwerdeführer die Berechtigung des Mietzinsanspruchs der Beklagten bestritten, um Rückzahlung der überzahlten Miete und um Bestätigung der von ihnen errechneten ortsüblichen Miete gebeten hatten, nicht einmal ansatzweise daraufhin geprüft würde, ob damit nicht ein - die Anwendung des § 814 BGB hindernder (vgl. BGHZ 83, 278 )- Vorbehalt für die künftigen Mietzahlungen erklärt war.
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Im Hinblick darauf umfaßt die erhöhte Pflichtenstellung eines Gerichts, da abweichend vom Normalfall Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte, neben der Hinweispflicht auch eine Nachweispflicht, bei deren Verletzung verbleibende Zweifel daran, daß die durch das Grundrecht auf rechtliches Gehör gebotenen Hinweise tatsächlich gegeben wurden und entsprechende Gelegenheit zur Äußerung bestand, zugunsten des betroffenen Grundrechtsträgers ausschlagen (vgl. BVerfGE 36, 85 ; BSG, NJW 1991, S. 1909; Weber-Grellet, Beweis- und Argumentationslast im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 1979, S. 101 f.).
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 68/89

    Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs bei Sitzungsniederschriften und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Im Hinblick darauf umfaßt die erhöhte Pflichtenstellung eines Gerichts, da abweichend vom Normalfall Anforderungen an den Sachvortrag stellen oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte, neben der Hinweispflicht auch eine Nachweispflicht, bei deren Verletzung verbleibende Zweifel daran, daß die durch das Grundrecht auf rechtliches Gehör gebotenen Hinweise tatsächlich gegeben wurden und entsprechende Gelegenheit zur Äußerung bestand, zugunsten des betroffenen Grundrechtsträgers ausschlagen (vgl. BVerfGE 36, 85 ; BSG, NJW 1991, S. 1909; Weber-Grellet, Beweis- und Argumentationslast im Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 1979, S. 101 f.).
  • BGH, 09.02.1961 - VII ZR 183/59

    Sittenwidrigkeit eines zu Spielzwecken gegebenen Darlehens bei vorliegendem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98
    Die Beschwerde weist nämlich zutreffend darauf hin, daß § 5 WiStG, dessen Tatbestandsvoraussetzungen bis dahin alleiniger Gegenstand der Verhandlung der Parteien und der im Vorprozeß sowie im vorliegenden Verfahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen gewesen waren, nach gefestigter Rechtsprechung ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB und damit auch des § 817 Satz 1 BGB darstellt und daß auf Ansprüche aus § 817 Satz 1 BGB, die die Beschwerdeführer hier ausdrücklich geltend machten, § 814 BGB nicht anzuwenden ist (vgl. BGH, WM 1961, S. 530 ).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 186/02
    Deshalb kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).

    Die Verletzung von Hinweispflichten nach § 139 ZPO geht nicht stets mit einer Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einher (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999, a. a. O. sowie BVerfGE 66, 116 zu Art. 103 Abs. 1 GG).

    Art. 15 Abs. 1 VvB begründet Hinweispflichten des Gerichts insoweit nur, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nicht damit rechnen mußte, daß sein Vortrag mißverstanden werden konnte (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1999, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Insoweit ist nicht ersichtlich und von den Beschwerdeführern auch nicht dargelegt, dass das Landgericht in seinem Kostenbeschluss bis dahin nicht erörterte tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 , st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 206/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Art. 15 Abs. 1 VvB begründet grundsätzlich keine Verpflichtung des Gerichts zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung (vgl. Beschl. v. 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 sowie BVerfGE 86, 133, 145 zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 GG).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtpunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (Beschl. v. 24. Juni 1999, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Es kann daher der Verhinderung von Vortrag gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/99 - LVerfGE 10, 72 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    Im Übrigen wäre die Verfassungsbeschwerde insoweit jedoch auch unbegründet, denn zum einen geht die Verletzung von Hinweispflichten nach § 139 ZPO nicht stets mit einer Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einher (vgl. Beschluss vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 66, 116 ).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 (58), 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 (78) und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.); BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Eine solche ist anzunehmen, wenn das Gericht bis dahin nicht erörterte tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte zur Grundlage seiner Entscheidung macht, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 , st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Es kommt nämlich im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

    Wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste, ist darin im Ergebnis eine Verhinderung von Sachvortrag und damit ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB zu sehen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2007, a. a. O., und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 130/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Wiedereinsetzung in den

  • VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 9/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 67/09

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ablehnende zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01

    Zum Erfordernis, dass eine Gerichtsentscheidung auf dem Gehörverstoß beruhen

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 31/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 4/01
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